ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allen Lieferungen und
Leistungen liegen unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
zugrunde. *) Abweichende Vereinbarungen, insbesondere
widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers,
werden von uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
2. Unsere Angebote sind unverbindlich.
Die dem Angebot und der Auftragsbestätigung beigefügten
Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und
Maßangaben oder sonstigen technischen Daten, sind
unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften sind nur dann
zugesichert, wenn dies von uns schriftlich anerkannt ist.
3. Für Art und Umfang
unserer Verpflichtungen sind ausschließlich unsere
Auftragsbestätigungen maßgebend. Diese gilt
auch bei Bezugnahme auf die Bestellung. Für alle
Lieferungen aus unserer Abteilung Elektronik gelten die
Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker,
soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen oder
Leistungen in Betracht kommen Abweichungen sind zulässig,
soweit die gleiche Sicherheit in andere Weise gewährleistet
ist. Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert,
als dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich
vereinbart ist.
4. Angegebene Lieferzeiten
sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
als verbindlich bestätigt sind. Die Lieferfrist läuft
nicht während der Dauer von höherer Gewalt,
Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung
und sonstiger von uns nicht zu vertretender Einflüsse
auf Herstellung und Versand. Wird ein gegebenenfalls nach
dem vorangegangenen Satz verlängerter vereinbarter
Liefertermin überschritten, ist der Besteller berechtigt,
uns eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Erfolgt
die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist,
kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Der
Rücktritt muß unverzüglich nach Ablauf
der gesetzten Nachfrist erklärt werden.
5. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht mit der Absendung der Ware oder ihrer Auslieferung
an den Versandbeauftragten, spätestens aber mit Verlassen
des Werkes oder des Lagers auf den Besteller über.
Ist für den Versand eine besondere Weisung des Bestellers
abzuwarten, geht die Gefahr auf diesen mit der Anzeige
der Versandbereitschaft über.
6. Der Versand erfolgt auf
Kosten des Bestellers.
7. Unsere Preise verstehen
sich in Euro ab Werk ausschließlich
Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung,
zuzüglich Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen
gelten unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise,
insbesondere unsere Listenpreise. *)
8 . Rechnungen werden nur
durch uns gestellt und sind ausschließlich an uns
zu zahlen. Unsere Rechnungen werden sofort nach Rechnungseingang
fällig. Der Zahlungseingang muss innerhalb von 10
Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen . Bei
Aufträgen für Festanlagen mit einem Rechnungswert
von mehr als EUR 5.000, - ist der Kaufpreis zu einem Drittel
bei Eingang unserer Auftragsbestätigung, zu einem
weiteren Drittel bei Lieferung, spätestens jedoch
bei Meldung der Versandbereitschaft, und zu dem letzten
Drittel bei Fertigstellung der Festanlage, spätestens
jedoch drei Monate nach Fälligkeit des zweiten Drittels,
jeweils ohne Abzug unabhängig von der Ausstellung
einer Rechnung über angefallene Montagekosten, zahlbar.Bei
nicht rechtzeitiger Zahlung einer Lieferung oder begründete
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
des Bestellers können wir zum Anlaß nehmen,
sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort
fällig zu stellen und weitere Lieferungen nur gegen
Vorkasse zu erbringen. Der Besteller ist nicht berechtigt,
gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9. Mängelrügen
müssen unverzüglich schriftlich, spätestens
innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang und bei verborgenen
Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen nach
Entdeckung des Mangels bei uns eingehen. Die Frist wird
nur durch Eingang der Rüge bei uns, nicht bei unseren
Vertretern gewahrt
Für erkennbare und verborgene
Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
leisten wir innerhalb von sechs Monaten nach Absendung
der Ware oder bei Festanlagen innerhalb von sechs Monaten
nach Übergabe der Anlage an den Besteller ausschließlich
in der Weise Gewähr, daß wir nach unserer Wahl
entweder die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie
Ware nachliefern. Ist die Nachbesserung unmöglich
oder geraten wir mit der Nachbesserung in Verzug, so kann
der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistung
erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert oder
unsachgemäß behandelt wird.
Für Montageanleitungen
und Betriebskonstruktionen übernehmen wir keine Haftung.
10. Schadensersatzansprüche
des Bestellers wegen Leistungsverzug, Unvermögens
oder Unmöglichkeit, wegen positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluß oder wegen unerlaubter
Handlung, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz
von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst
entstanden sind (Folgeschäden) werden ausgeschlossen,
es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
von uns selbst oder unserer leitenden Angestellten. Soweit
von uns Schadenersatz verlangt werden kann, sind wir nur
verpflichtet, den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren
Schaden zu ersetzen. *)
11. Die Liefergegenstände
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns
gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehenden
Forderungen unser Eigentum. Die Waren dürfen ohne
unsere schriftliche Einwilligung weder verpfändet
noch sicherungsübereignet werden. Von einer etwaigen
Pfändung durch Dritte hat uns der Besteller sofort
zu unterrichten und uns jede zur Wahrung unserer Rechte
erforderliche Hilfe zu leisten.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung
der von uns gelieferten Ware jederzeit widerruflich im
Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung
tritt der Besteller schon jetzt an uns ab. Wir nehmen
diese Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist zum
Einzug der uns abgetretenen Forderungen berechtigt und
verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht
widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt
auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald
der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber
nicht mehr nachkommt, oder wenn er in Vermögensverfall
gerät. Der Besteller hat uns auf Verlangen unverzüglich
schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert
hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung
zustehen. Außerdem hat er uns die für die Geltendmachung
der uns abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen
herauszugeben. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des
Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers
an uns mitzuteilen und die Forderungen einzuziehen.
Kommt der Besteller mit
seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug, oder
tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse
ein, oder verstößt er gegen sonstige vertragliche
Verpflichtungen, sind wir unbeschadet unserer sonstigen
Rechte unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt,
die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen.
Der Besteller verliert sein Recht zum Besitz.
Wir verpflichten uns, das
uns zustehende Eigentum an den Waren und an uns abgetretenen
Forderungen auf Verlangen des Bestellers an diesen zu
übertragen und rückabzutreten, wenn und soweit
deren Wert den Wert der uns insgesamt zustehenden Forderungen
(einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten)
um 20% übersteigt.
12. Wir haben einen Kundendienst
für Handfeuerlöschgeräte, fahrbare Löschgeräte,
Löschfahrzeuge,Brandmeldeanlagen,Enbruchmeldeanlagen,Rettungswegleitssysteme,Rauch-Wärme-Abzugsanlagen,Brandschutzklappen
stationäre Anlagen und Wandhydranten eingerichtet,
durch welchen diese Geräte auf ihre Einsatzbereitschaft
überprüft werden
Eine Prüfpflicht trifft
uns nur, wenn ein schriftlicher Prüfvertrag abgeschlossen
ist. Für jede von unseren Kundendiensttechnikern
durchgeführte Prüfung gilt – soweit nicht
ein Revisions-/Prüfvertag abweichendes bestimmt –
folgendes:
Nach der Prüfung bestätigen
die Kundendiensttechniker die Einsatzbereitschaft auf
den an den Geräten befindlichen Revisionsnachweisen.
Die Prüfgebühren werden besonders vereinbart.
Füll- und Treibmittel und Ersatzteile werden zum
jeweiligen Listenpreis berechnet. Wir ersetzen kostenlos
die Teile oder führen Nachbesserungen aus, wenn die
in der Prüfbescheinigung aufgeführten Geräte
nach Ausstellung der Kontrollunterlagen nachweisbar infolge
eines vom Prüfer schuldhaft übersehenen Umstandes
schadhaft werden oder nicht oder mangelhaft funktionieren.
Ist die Nachbesserung einschließlich solcher aus
vertraglichen Nebenpflichten, insbesondere Ansprüche
jeder Art auf Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren
Schäden, sind in den Grenzen von Ziff. 10 ausgeschlossen.
*)
Jegliche Haftung ist ausgeschlossen,
wenn uns der Mangel nicht unverzüglich nach Feststellung
schriftlich mitgeteilt wird, wenn das Gerät zu irgendeiner
Zeit durch andere als unsere mit Lichtbildausweis versehenen
Kundendiensttechnikern überprüft oder behandelt
worden ist, wenn Bedienungs- oder Behandlungsvorschriften
für Geräte oder Füllung oder Zubehör
nicht beachtet worden sind. Für die Prüfung
von Fremdfabrikaten gelten die vorstehenden Bestimmungen.
13. Erfüllungsort für
die Lieferung und Zahlung ist Lindlar. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem Liefergeschäft – auch im Wechsel oder
Scheckprozeß ist je nach sachlicher Zuständigkeit
das AG. Wipperfürth oder das LG. Köln , soweit
nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein
anderer Erfüllungsort oder Gerichtsstand begründet
ist.
*) Für Besteller, die
weder Kaufleute noch juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen
sind, gelten die obenstehenden Bedingungen mit folgenden
Einschränkungen:
a) Ziff. 7 Satz 2 entfällt.
b) b) Statt Ziff. 10 gilt:
„Schadensersatzansprüche
des Bestellers wegen
Leistungsverzugs, Unvermögen
oder Unmöglichkeit, wegen positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluß oder wegen unerlaubter
Handlung, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz
von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst
entstanden sind (Folgeschäden), werden ausgeschlossen,
es sei denn sie berufen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit“.
Brandschutztechnik Schumacher
GmbH
Kuhlbacher Straße. 31
51789 Lindlar
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