ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. *) Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers, werden von uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2. Unsere Angebote sind unverbindlich. Die dem Angebot und der Auftragsbestätigung beigefügten Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben oder sonstigen technischen Daten, sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn dies von uns schriftlich anerkannt ist.

3. Für Art und Umfang unserer Verpflichtungen sind ausschließlich unsere Auftragsbestätigungen maßgebend. Diese gilt auch bei Bezugnahme auf die Bestellung. Für alle Lieferungen aus unserer Abteilung Elektronik gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen in Betracht kommen Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit in andere Weise gewährleistet ist. Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.

4. Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt sind. Die Lieferfrist läuft nicht während der Dauer von höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung und sonstiger von uns nicht zu vertretender Einflüsse auf Herstellung und Versand. Wird ein gegebenenfalls nach dem vorangegangenen Satz verlängerter vereinbarter Liefertermin überschritten, ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muß unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist erklärt werden.

5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Absendung der Ware oder ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens aber mit Verlassen des Werkes oder des Lagers auf den Besteller über. Ist für den Versand eine besondere Weisung des Bestellers abzuwarten, geht die Gefahr auf diesen mit der Anzeige der Versandbereitschaft über.

6. Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers.

7. Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk ausschließlich
Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung, zuzüglich Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen gelten unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise, insbesondere unsere Listenpreise. *)

8 . Rechnungen werden nur durch uns gestellt und sind ausschließlich an uns zu zahlen. Unsere Rechnungen werden sofort nach Rechnungseingang fällig. Der Zahlungseingang muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen . Bei Aufträgen für Festanlagen mit einem Rechnungswert von mehr als EUR 5.000, - ist der Kaufpreis zu einem Drittel bei Eingang unserer Auftragsbestätigung, zu einem weiteren Drittel bei Lieferung, spätestens jedoch bei Meldung der Versandbereitschaft, und zu dem letzten Drittel bei Fertigstellung der Festanlage, spätestens jedoch drei Monate nach Fälligkeit des zweiten Drittels, jeweils ohne Abzug unabhängig von der Ausstellung einer Rechnung über angefallene Montagekosten, zahlbar.Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Lieferung oder begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers können wir zum Anlaß nehmen, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse zu erbringen. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9. Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang und bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels bei uns eingehen. Die Frist wird nur durch Eingang der Rüge bei uns, nicht bei unseren Vertretern gewahrt

Für erkennbare und verborgene Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir innerhalb von sechs Monaten nach Absendung der Ware oder bei Festanlagen innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Anlage an den Besteller ausschließlich in der Weise Gewähr, daß wir nach unserer Wahl entweder die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Ist die Nachbesserung unmöglich oder geraten wir mit der Nachbesserung in Verzug, so kann der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert oder unsachgemäß behandelt wird.

Für Montageanleitungen und Betriebskonstruktionen übernehmen wir keine Haftung.

10. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Leistungsverzug, Unvermögens oder Unmöglichkeit, wegen positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß oder wegen unerlaubter Handlung, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Folgeschäden) werden ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns selbst oder unserer leitenden Angestellten. Soweit von uns Schadenersatz verlangt werden kann, sind wir nur verpflichtet, den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden zu ersetzen. *)

11. Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehenden Forderungen unser Eigentum. Die Waren dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Von einer etwaigen Pfändung durch Dritte hat uns der Besteller sofort zu unterrichten und uns jede zur Wahrung unserer Rechte erforderliche Hilfe zu leisten.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nachkommt, oder wenn er in Vermögensverfall gerät. Der Besteller hat uns auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Außerdem hat er uns die für die Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers an uns mitzuteilen und die Forderungen einzuziehen.

Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug, oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen. Der Besteller verliert sein Recht zum Besitz.

Wir verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an den Waren und an uns abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Bestellers an diesen zu übertragen und rückabzutreten, wenn und soweit deren Wert den Wert der uns insgesamt zustehenden Forderungen (einschließlich eventueller Zinsen und Nebenkosten) um 20% übersteigt.

12. Wir haben einen Kundendienst für Handfeuerlöschgeräte, fahrbare Löschgeräte, Löschfahrzeuge,Brandmeldeanlagen,Enbruchmeldeanlagen,Rettungswegleitssysteme,Rauch-Wärme-Abzugsanlagen,Brandschutzklappen stationäre Anlagen und Wandhydranten eingerichtet, durch welchen diese Geräte auf ihre Einsatzbereitschaft überprüft werden

Eine Prüfpflicht trifft uns nur, wenn ein schriftlicher Prüfvertrag abgeschlossen ist. Für jede von unseren Kundendiensttechnikern durchgeführte Prüfung gilt – soweit nicht ein Revisions-/Prüfvertag abweichendes bestimmt – folgendes:

Nach der Prüfung bestätigen die Kundendiensttechniker die Einsatzbereitschaft auf den an den Geräten befindlichen Revisionsnachweisen. Die Prüfgebühren werden besonders vereinbart. Füll- und Treibmittel und Ersatzteile werden zum jeweiligen Listenpreis berechnet. Wir ersetzen kostenlos die Teile oder führen Nachbesserungen aus, wenn die in der Prüfbescheinigung aufgeführten Geräte nach Ausstellung der Kontrollunterlagen nachweisbar infolge eines vom Prüfer schuldhaft übersehenen Umstandes schadhaft werden oder nicht oder mangelhaft funktionieren. Ist die Nachbesserung einschließlich solcher aus vertraglichen Nebenpflichten, insbesondere Ansprüche jeder Art auf Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, sind in den Grenzen von Ziff. 10 ausgeschlossen. *)

Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, wenn uns der Mangel nicht unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitgeteilt wird, wenn das Gerät zu irgendeiner Zeit durch andere als unsere mit Lichtbildausweis versehenen Kundendiensttechnikern überprüft oder behandelt worden ist, wenn Bedienungs- oder Behandlungsvorschriften für Geräte oder Füllung oder Zubehör nicht beachtet worden sind. Für die Prüfung von Fremdfabrikaten gelten die vorstehenden Bestimmungen.

13. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Lindlar. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft – auch im Wechsel oder Scheckprozeß ist je nach sachlicher Zuständigkeit das AG. Wipperfürth oder das LG. Köln , soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Erfüllungsort oder Gerichtsstand begründet ist.

*) Für Besteller, die weder Kaufleute noch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind, gelten die obenstehenden Bedingungen mit folgenden Einschränkungen:

a) Ziff. 7 Satz 2 entfällt.

b) b) Statt Ziff. 10 gilt:

„Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen

Leistungsverzugs, Unvermögen oder Unmöglichkeit, wegen positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß oder wegen unerlaubter Handlung, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Folgeschäden), werden ausgeschlossen, es sei denn sie berufen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit“.

Brandschutztechnik Schumacher GmbH
Kuhlbacher Straße. 31

51789 Lindlar